Im Falle eines Insolvenzverfahrens oder eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens stellt sich die Frage, inwiefern dies Auswirkungen auf den Bestand einer Organschaft hat. Sollte ein Tatbestandsmerkmal des § 14 KStG aufgrund eines solchen Verfahrens entfallen und die ertragsteuerliche Organschaft somit verunglücken, könnten die steuerlichen Folgen geeignet sein, den Erfolg der Restrukturierung zu gefährden. Der vorliegende Beitrag untersucht die Auswirkungen beider Verfahrensarten auf das Merkmal der finanziellen Eingliederung i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG und nimmt dabei neben dem Steuer- und Insolvenzrecht auch das Gesellschaftsrecht in den Blick.
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