Kartellrechtliche Schadenersatzklagen sind in der Schweiz nahezu inexistent. Durch eine Teilrevision des Kartellgesetzes sollen nun bedeutende Hindernisse beseitigt werden. Zusätzlich soll die derzeit auf negatorische Rechte beschränkte Verbandsklage auf kompensatorische Ansprüche erweitert werden. Allerdings wären weitere Maßnahmen erforderlich, wie z. B. eine Verbesserung des Zugangs zu Beweismitteln. Die Aussichten sind allerdings trüb: So möchte der Gesetzgeber die Anforderungen an das Vorliegen eines Kartells gar auf ein Maß anheben, das OECD-Standards widerspricht.
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