Der Beitrag befasst sich mit der „too big to fail“-Problematik aus kartellrechtlicher Sicht. Unternehmen mit einer bestimmten Größe oder „Systemrelevanz“ genießen eine faktische staatliche Bestandsgarantie. Geraten sie in Schwierigkeiten, gewährt der Staat Rettungshilfen, um Schaden von der Wirtschaft abzuwenden. Diese Bestandsgarantie sichert ihnen Vorteile im Wettbewerb – u. a. ist ihre Bonität höher, die Refinanzierung günstiger und die staatliche Sicherheit zieht Kunden an.
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