BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02 (S. 518) Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall (Anm.: Privatdozent Dr. Thomas Barnert) Der BGH hat festgestellt, daß Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall auch im Valutaverhältnis den Regeln für Rechtsgeschäfte unter Lebenden unterliegen. Barnert (S. 520) hat gegen die Begründung in ihrer Allgemeinheit Bedenken.
Dr. Thomas Barnert ist Privatdozent an der Universität Augsburg für die Fachgebiete Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Zivilprozeßrecht.
© 2001-2026 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados