Professor Dr. Friedrich E. Schnapp Von der (Un-)Verständlichkeit der Juristensprache (S. 473) Bei Verwendung der Umgangs- oder Gemeinsprache teilt die Juristensprache deren Anfälligkeiten für Mehrdeutigkeit, Vagheit und Porosität. Postulate nach mehr Verständlichkeit übersehen, dass die spezifische Nomenklatur einer Fachsprache um der Genauigkeit willen beachtet werden muss. Sie verkennen außerdem den Unterschied zwischen Textverständnis und Normverständnis.
Professor Dr. Friedrich E. Schnapp lehrt Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum.
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