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Resumen de Die AGB-rechtliche (Un-)Zulässigkeit des Ausschlusses des Urkundenprozesses in Dienstverträgen von Vorständen und Geschäftsführern

Marwan Hamdan

  • Aufgrund der Trennung von Organ- und Anstellungsverhältnis bedarf es bei der Trennung aus wichtigem Grund von einem Geschäftsführer/Vorstand einer separaten Kündigung des Anstellungsverhältnisses. Dabei besteht bezüglich der Auslegung des Begriffs „wichtiger Grund“ gesellschaftsrechtlich und dienstvertraglich nicht notwendig ein Gleichlauf, was – jedenfalls dienstvertraglich – regelmäßig Gegenstand von längeren gerichtlichen Auseinandersetzungen ist. Ein schneller Weg, Entgeltzahlungsansprüche durchzusetzen, ist für den Gekündigten dabei der Urkundenprozess. Dementsprechend werden in der Literatur und auch in der Praxis Klauseln zum Ausschluss des Urkundenprozesses angeboten. Der folgende Beitrag untersucht neben der individualrechtlichen Zulässigkeit solcher Klauseln die Frage, ob solche Klauseln AGB-rechtlich Bestand haben, insb. ob diese als überraschend i.S.d. § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil werden bzw. der Inhaltskontrolle der §§ 307 ff. BGB unter Berücksichtigung der Wertungen der Klauselrichtlinie (RL 93/13/EWG des Rates v. 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen) standhalten.


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