Auch wenn zahlreiche Kommentare zum LkSG inzwischen auf den Markt gelangt sind, so ist es doch recht verwunderlich, dass spezifische Fragen zu den Schnittstellen zwischen LkSG und dem AGB-Recht sich kaum finden lassen. Dabei ist der Befund eindeutig: Die das Rechtsverhältnis zwischen Unternehmen und unmittelbarem Zulieferer beherrschenden, durchaus unterschiedlich ausgestalteten „Codes of Conduct“ sind in aller Regel nicht deckungsgleich mit den Vorgaben des LkSG. Sie beschreiten eigene Wege, vor allem auch dann, wenn sie „international“ geprägt sind. Daraus können und müssen zahlreiche AGB-rechtliche Fragstellungen abgeleitet werden, die nachfolgend, allerdings nur im ausgewählten Rahmen, zu beantworten sind.
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