Die Frage, ob der rechtsgrundlose Dividendenbezug auch in der Insolvenz der AG noch privilegiert sein soll, ist nach dem Gesetz unklar. Der BGH hat in seinem neuen Urteil zu dieser Frage die Privilegierung redlicher Aktionäre bei rechtsgrundlosem Dividendenbezug praktisch aufgehoben: Die Dividenden sind in die Insolvenzmasse zu erstatten (§ 134 InsO). Der Verfasser legt dar, dass die Argumentation des BGH nach historischen und teleologischen Auslegungsgrundsätzen nicht überzeugen kann.
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