Dateninhaber können aus einer Reihe von Normen verpflichtet sein, anderen Unternehmen Zugang zu Daten zu gewähren. Die gesetzlichen Regelungen finden bisher in der Praxis keine spürbare Anwendung. Hierfür dürfte es im Wesentlichen zwei Gründe geben: die „Data Protection Defence“, also die mögliche datenschutzrechtliche Unzulässigkeit einer verlangten Weitergabe personenbezogener Daten, und die Unklarheit darüber, was im konkreten Fall ein „angemessenes Entgelt“ als gesetzliche Voraussetzung für einen Datenzugang darstellt.
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