Wegen der grundrechtlich verbürgten Koalitionsfreiheit findet das Kartellrecht keine Anwendung auf die Tarifverträge der Sozialpartner. Voraussetzung ist allerdings, dass Arbeitgeber mit Arbeitnehmern verhandeln. Wie aber soll das Kartellrecht reagieren, wenn die Umwälzungen in der Arbeitswelt dazu führen, dass immer mehr Menschen zu Selbständigen werden oder jedenfalls hierzu deklariert werden? Die Europäische Kommission möchte durch ihre Leitlinien zu Tarifverträgen mit „Solo-Selbständigen“ kartellrechtliche Steine aus dem Weg räumen.
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