Mit der geplanten 11. GWB-Novelle sollen nicht nur die weitere Ausformung der Sektoruntersuchung, sondern auch die möglichen zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs in deren Folge Gestalt annehmen. Dass diese auch verstoßunabhängig möglich sein sollen und bis zur Entflechtung reichen können, hat für viel Aufregung nicht zuletzt in der Kartellrechtszunft gesorgt.
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