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Ersatzaussonderung und Bereicherung

    1. [1] Universität Tübingen
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 44, Nº. 11, 2023, págs. 568-578
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Verkauft beispielsweise ein Schuldner ein ihm nicht gehörendes Fahrzeug wirksam an einen gutgläubigen Erwerber, ist der vormals aussonderungsberechtigte ursprüngliche Eigentümer in der Insolvenz des Schuldners nunmehr zur Ersatzaussonderung nach § 48 InsO berechtigt. Die bereicherungsrechtliche Forderung aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB wird im Verteilungskonflikt damit privilegiert. Zahlt der gutgläubige Erwerber den Kaufpreis auf ein überschuldetes Konto des Bereicherungsschuldners, wird ein Ersatzaussonderungsrecht nach herrschender Auffassung verneint. Das Verhältnis von § 48 Satz 2 InsO und § 818 Abs. 3 BGB sowie die Frage, inwieweit die Bodensatztheorie einer rechtsfortbildenden Modifikation bedarf, scheint noch nicht ausreichend geklärt zu sein.


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