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Resumen de Gesellschafterpläne im StaRUG

Christoph Thole

  • Das AG München hat in einem Hinweisbeschluss vom 15.2.2023 (in diesem Heft, ZIP 2023, 603), der das Ergebnis einer Vorprüfung gem. § 46 Abs. 2 StaRUG zusammenfasst, wichtige Fragen der Restrukturierung unter dem StaRUG adressiert. Auch wenn die zugrundeliegende Restrukturierungssache die besondere Situation eines Start-Up-Unternehmens mit alleiniger Gesellschafterfinanzierung betraf, so legt doch der Hinweisbeschluss wichtige und bisher unentdeckte Fragen von Restrukturierungsplänen bei Gesellschafterbeteiligung offen. Dazu gehört unter anderem die Frage nach der Statthaftigkeit von reinen Gesellschafterplänen, nach der Reichweite des cross class cram down und nach der Sachgerechtigkeit der Gruppenbildung in diesen Fällen. Die Besprechung stellt den Beschluss vor und würdigt die Argumentation des Gerichts.


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