Das Sanierungsrecht in Deutschland hat seit Inkrafttreten des ESUG 2012 und nicht zuletzt durch die im Rahmen seiner Evaluation gezogene positive Gesamtbilanz einen erheblichen Auftrieb erfahren. Die Sanierung in Eigenverwaltung und durch Insolvenzplan führt kein Schattendasein mehr, sondern ist anerkanntes Mittel der Unternehmensreorganisation. Das deutsche Insolvenzrecht gilt zu Recht als eines der besten der Welt. Und dennoch scheint die Politik in der Corona-Pandemie und den sich an diese nahtlos anschließenden Lieferkettenproblemen, der Energiekrise, dem Fachkräftemangel und der Inflation nicht das nötige Vertrauen in ihre eigenen Instrumente zu haben. Insolvenzvermeidung stand lange Zeit ganz oben auf der Zielagenda der staatlichen Hilfsprogramme. Dadurch wurde und wird die noch junge Sanierungskultur in Deutschland geschwächt. Es stellt sich deshalb die Frage, nicht ob, sondern wie diesem fehlenden Vertrauen entgegengewirkt und wie ggf. ein beschleunigtes Verfahren zum Unternehmenserhalt ausgestaltet werden kann.
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