Ein Kernproblem des einstufigen Insiderrechts liegt darin, dass die Zwecke von Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität bei der Auslegung des Begriffs der Insiderinformation mitunter in Konflikt stehen. Nun hat die EU-Kommission im Rahmen des geplanten Listing Acts wesentliche Änderungen der MAR vorgeschlagen. Insbesondere sollen Zwischenschritte von der Ad-hoc-Publizität ausgenommen werden. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit das die normstrukturellen Probleme bei irrationalen Kursreaktionen und gestreckten Sachverhalten löst, und zeigt Alternativen auf.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados