Am 8.12.2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vorgelegt. Er zielt darauf ab, das materielle Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten in ausgewählten Rechtsbereichen im Wege einer Mindestharmonisierung anzugleichen. Der Beitrag stellt das Vorhaben vor und identifiziert sowohl offene Fragen als auch mögliche Perspektiven einer Umsetzung in das nationale Recht, die sich im Falle einer Verabschiedung einer entsprechenden Richtlinie ergeben.
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