Anna Giedke, Marco Stief, Selina Stachowitz
Mit Wirkung zum 01.01.2023 hätten neue Fassungen der FuE- und Spezialisierungs-GVO in Kraft treten sollen, was sich wegen der Berücksichtigung des Feedbacks aus den öffentlichen Konsultationen um mindestens 6 Monate verzögern wird. In diesem Beitrag werden die Entwurfsfassungen vom 01.03.2022 behandelt. Die wohl größte Neuerung liegt in der ausdrücklichen Erfassung sehr früher FuE-Phasen in der FuE-GVO-E.
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