Jonas Brueckner, Odysseas Tzanetis
Unternehmen sind einer zunehmenden Zahl parallel anwendbarer Regulierungsinstrumente und Sanktionsmechanismen ausgesetzt. Das mag zwar eine rechtspolitisch nachvollziehbare Reaktion auf neue Geschäftsmodelle sein, die vom tradierten Rechtsrahmen allein nicht effektiv erfasst werden. Es steigt jedoch die Gefahr einer Verfahrenskumulierung, die den Schutzgehalt des ne bis in idem-Grundsatzes berührt. In zwei Leiturteilen aus 2022 (bpost, Nordzucker) änderte der EuGH seine bisherige Rechtsprechung zu den grundrechtlichen Grenzen der Verfahrenskumulierung im europäischen Wettbewerbsrecht. [
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