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Resumen de Die “arbeitsrechtlichen Angaben“ im StaRUG-Restrukturierungsplan

Boris Dzida

  • Forderungen von Arbeitnehmern aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis sind gem. § 4 Satz 1 Nr. 1 StaRUG einer Gestaltung durch den Restrukturierungsplan entzogen. Gleichwohl sind in den darstellenden Teil des Restrukturierungsplans Angaben zur Position der Arbeitnehmer, zu den Auswirkungen des Restrukturierungsvorhabens auf die Beschäftigung sowie zu den Modalitäten der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertretungen aufzunehmen (Nr. 2 und 7 der Anlage zu § 5 Satz 2 StaRUG). Es stellt sich die Frage, welche Einzelheiten insoweit darzustellen sind und welche Ausführlichkeit hierbei erforderlich ist.


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