Der umweltpolitische Impetus zur Formulierung von „Net Zero“- und anderen Klimazielen hat längst auch die Privatwirtschaft angesteckt. Indes besteht eine Rechtspflicht, sich solche Ziele zu setzen, für deutsche Gesellschaften de lege lata grund-sätzlich weder im Außen- noch im Innenverhältnis. Dies will die europäische Kommission im Rahmen der geplanten Corporate Sustainability Due Diligence Directive offenbar ändern. Gerade in Sachen Klimaschutz wirkt der Vorschlag allerdings wenig durchdacht. Insbesondere die Vorschrift zur „Eindämmung des Klimawandels“ in Art. 15 des Entwurfs lässt viele Fragen offen.
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