Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) stellt den Schutz der Anteilsinhaber bei nationalen und grenzüberschreitenden Umwandlungen auf ein vollkommen neues Fundament. Sämtliche im Zielrechtsträger verbleibenden Anteilsinhaber des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers sind nun berechtigt, die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses gerichtlich überprüfen zu lassen. Im Gegenzug können sie den Umwandlungsbeschluss nicht unter Verweis auf ein unangemessenes Umtauschverhältnis anfechten. Bewertungsstreitigkeiten sind stattdessen im modernisierten Spruchverfahren auszutragen. Der Beitrag unterzieht die Neuordnung des Rechtsschutzsystems gegen Umwandlungsmaßnahmen einer kritischen Analyse.
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