Besprechung von BGH v. 7.10.2021 - 1 StR 77/21, wistra 2022, 259 Ein Tatgericht verneint zu Unrecht seine örtliche Zuständigkeit. Der BGH korrigiert es unter zutreffender Würdigung des Prozessrechts mit richtigem Ergebnis. Allerdings zeigt nach Ansicht des Verfassers die materiell-rechtliche Begründung zum Tatbestandserfolg bei der Hinterziehung von Tabaksteuer, dass das Urteil das Verhältnis der beiden Unterlassungstatbestände des § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO nicht in den Griff bekommt.
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