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Der Insolvenzverwalter - kein gewerbsmäßiger Geldwäscher

  • Autores: Folker Bittmann, Franziska Bues
  • Localización: Wistra: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ISSN 0721-6890, Nº. 12, 2022, págs. 485-491
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Geldwäsche ist jeder Transfer von aus Straftaten herrührenden Erträgen - im Original, wertmäßig oder eingeflossen in andere Gegenstände. Geldwäscherelevante Vermögensbestandteile können überall, daher auch Teile der Insolvenzmasse sein. Wie hat der Insolvenzverwalter damit umzugehen? Hat er danach zu forschen? Wie hat er sich bei tatsächlichen Anhaltspunkten zu verhalten? Stellt bereits die Verwaltung ein Risiko dar? Oder erst, aber immerhin die Verwertung? Welchen Einfluss hat der geänderte § 261 StGB mit seinem all-crime-Ansatz? Die Verfasser sehen zwar im Handeln auf Basis der InsO keine Geldwäschehandlung, erkennen aber aufgrund ungeklärter Rechtsfragen ein faktisches Verfolgungsrisiko, dessen Verwirklichung jeder Insolvenzverwalter jedoch im Wege eigeninitiativer Information der Staatsanwaltschaft vorzubeugen in der Lage ist.


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