Der Referentenentwurf zur 11. GWB-Novelle sieht mit § 32f GWB-RefE eine dem UK Market Investigation Regime ähnliche Norm vor. Die Schließung mancher Lücken im bisherigen System durch § 32f GWB-RefE ist zu begrüßen. Jedoch besteht Nachbesserungsbedarf. Erstens sind die Lücken, deren Schließung beabsichtigt ist, konkreter zu benennen. Zweitens ist das Verfahren subsidiär zur Prüfung der kartellrechtlichen Verhaltensverbote auszugestalten.
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