Seit dem 27.7.2022 ist eine dauerhafte gesetzliche Grundlage geschaffen, damit insbesondere Aktiengesellschaften und die mit ihr verwandten Rechtsformen (KGaA, SE) das Format der virtuellen Hauptversammlung auch zukünftig als Versammlungsformat nutzen können. Betroffene Gesellschaften müssen nun zeitnah eine Entscheidung treffen und für die kommende Hauptversammlung sorgfältig prüfen, in welcher Ausprägung die virtuelle Hauptversammlung im Rahmen der vom Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten opportun ist, ob das so definierte virtuelle Format einer Präsenzversammlung (weiterhin) vorzuziehen ist oder ob die bislang in der Praxis nur wenig verbreitete Hybrid-Versammlung gar eine sinnvolle Kombination von Präsenz- und fortschrittlich digitalem Format bieten könnte. Der Beitrag zeigt dazu Gestaltungsoptionen und Entscheidungsparameter für die Praxis auf.
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