Professor Dr. Jürgen Helle Die heimliche Videoüberwachung - zivilrechtlich betrachtet (S. 340) Die Zulässigkeit heimlicher Videoüberwachung von Personen bestimmte sich im Zivilrecht bisher allein nach dem von der Rechtsprechung entwickelten, von der Einzelfallabwägung abhängigen allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beobachteten. Die Gerichte hatten aber noch keine klare Linie gefunden, wieweit überwiegende Belange des Beobachters den heimlichen Einsatz erlauben. Mit der Aufstellung fester Grundsätze dazu schafft das BAG jetzt Rechtssicherheit. Die Stellungnahme zu der Entscheidung des BAG geht auch darauf ein, wieweit diese Grundsätze künftig nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung der Videoüberwachung in § 6 b DBSG Gültigkeit behalten.
Präsident des LG a. D. Professor Dr. Jürgen Helle lehrt an der Universität Osnabrück Urheberrecht und Medien-Privatrecht.
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