Professor Dr. Thomas Raiser Recht und Moral, soziologisch betrachtet (S. 261) Das Verhältnis von Recht und Moral ist nicht nur ein Thema der Philosophie und der Jurisprudenz, sondern auch der Rechtssoziologie. Diese nötigt dazu, genauer als sonst zwischen religiös begründeter, ethisch begründeter und konventioneller Moral zu unterscheiden. In der Regel wird nach den Gegensätzen zwischen diesen Arten sozialer Normen und dem Recht sowie nach den Mitteln gefragt, mit solchen Gegensätzen umzugehen. Es stellt sich aber auch die Aufgabe, mit Hilfe empirischer Methoden übereinstimmende Wurzeln und Inhalte zu erforschen.
Professor (em.) Dr. Thomas Raiser lehrte Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht, Bürgerliches Recht und Rechtssoziologie an der Humboldt-Universität zu Berlin.
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