Alexander Stöhr, Sophie C. Aufderheide
Die richterrechtlich entwickelten Grundsätze zum Missbrauch der Vertretungsmacht kommen in der GmbH vergleichsweise häufig zum Tragen, da diese als juristische Person auf das Handeln ihres organschaftlichen Vertreters angewiesen ist. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, inwieweit die in der deutschen Rechtsprechung und Literatur vorherrschende Konzeption mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Dabei wird gezeigt, dass die Fallgruppe der bloßen für den Dritten evidenten Überschreitung der Innenbindung mit Art. 9 der Richtlinie 2017/1132/EU konfligiert und daher modifiziert werden sollte.
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