Der BGH verfeinert zunehmend die Neuausrichtung der Vorsatzanfechtung, die er mit dem Urteil vom 6.5.2021 eingeleitet hat. Das gilt insbesondere für die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und der Zahlungseinstellung, die im Urteil vom 28.4.2022 und schon zuvor im Urteil vom 10.2.2022 breiten Raum einnimmt. Der Beitrag nimmt das Urteil vom 28.4.2022, das Rückstände mit Sozialversicherungsbeiträgen betraf, zum Anlass, den Entwicklungen bei der Zahlungseinstellung und bei der Vorsatzanfechtung gegenüber öffentlichen Gläubigern nachzuspüren.
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