Der Vorschlag der EU-Kommission für eine „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ statuiert nicht nur weitreichende Unternehmenspflichten entlang transnationaler Wertschöpfungsketten. Auch die damit korrespondierenden Leitungs- und Sorgfaltspflichten der organschaftlichen Vertreter der erfassten juristischen Personen sollen harmonisiert werden. Der Beitrag geht auf die gesellschaftsrechtlichen Implikationen des Richtlinienvorschlags und die sich daraus ergebenden Verhaltensanforderungen für Organmitglieder ein und zeigt den Umsetzungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber auf.
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