dung (abstracts) BGH, 20.2.2003 - III ZR 224/01 (S. 195) Zur Pflichtenbindung korporierter Religionsgemeinschaften (Anm.: Professor Dr. Dirk Ehlers) Der BGH hält daran fest, dass die Religionsgemeinschaften im Falle öffentlich-rechtlichen Tätigwerdens nach Amtshaftungsgrundsätzen für Schadenszufügungen einzustehen haben. Ehlers (S. 196) nimmt hierzu sowie zu der angenommenen Pflichtenbindung der korporierten Religionsgemeinschaften kritisch Stellung.
Professor Dr. Dirk Ehlers lehrt Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster.
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