Professor Dr. Gregor Thüsing, LL.M.
Religion und Kirche in einem neuen Anti-Diskriminierungsrecht (S. 172) Das Diskriminierungsverbot wegen der Religion nach RiL 2000/78/EG dient dem Schutz freier Religionsausübung. Diese Schutzrichtung kann sich jedoch in ihr Gegenteil wenden, wo eine Unterscheidung nach der Religion Ausdruck religiöser Überzeugungen ist. Dies kann bei Geschäften unter Privaten der Fall sein und es ist der tragende Grund für die Eigenheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Der Beitrag plädiert für eine Ausnahme von Verbrauchergeschäften aus einem eventuell anstehenden zivilrechtlichen Diskriminierungsverbot und für eine umfassende Kirchenklausel eines arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbots.
Professor Dr. Gregor Thüsing ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School in Hamburg.
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