Professor Dr. Peter Mankowski Arglistige Täuschung durch vorsätzlich falsche oder unvollständige Antworten auf konkrete Fragen (S. 121) Fragen an einen Verhandlungspartner sind etwas Alltägliches. Ein Erklärender kann sie gezielt nutzen, um sich gegen eine arglistige Täuschung seitens seines Gegenparts zu sichern. Denn eine vorsätzlich falsche oder unvollständige Antwort auf eine zulässige Frage begründet eine arglistige Täuschung. Anreize und Gegenanreize, Fragen zu stellen, stehen in einem fein austarierten Verhältnis zueinander.
Professor Dr. Peter Mankowski lehrt Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht an der Universität Hamburg.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados