Professor Dr. Beate Gsell Rechtskräftiges Leistungsurteil und Klage auf Schadensersatz statt der Leistung (S. 110) Der Beitrag untersucht die Rechtslage nach der Streichung des § 283 BGB (a. F.) und kommt zu dem Ergebnis, dass seine Rechtswirkungen überwiegend fortbestehen.
Professor Dr. Beate Gsell ist Inhaberin eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privatrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Augsburg.
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