Professor Dr. Hans Kudlich Katzenkönig & Co. - Übersinnliches vor den Strafgerichten (S. 72) Nicht wenige strafrechtliche Entscheidungen verdanken ihren Bekanntheitsgrad weniger den in ihnen behandelten dogmatischen Problemen als vielmehr den ihnen zugrundeliegenden Sachverhalten. Dies gilt in besonderer Weise für Fälle, in denen Täter und/oder Opfer irrealen, abergläubischen Vorstellungen anhängen. Hier stellt sich die Frage, inwiefern solche Vorstellungen innerhalb der Koordinaten des Strafrechts jeweils zu Gunsten bzw. zu Lasten des Täters berücksichtigt werden können.
Professor Dr. Hans Kudlich lehrt Strafrecht an der Bucerius Law School in Hamburg.
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