Professor Dr. Horst Ehmann und Dr. Holger Sutschet Schadensersatz wegen kaufrechtlicher Schlechtleistungen - Verschuldens- und/oder Garantiehaftung? (S. 62) Entscheidungen zum modernisierten Leistungsstörungsrecht, insbesondere infolge kaufrechtlicher Schlechtleistungen, sind nicht leichter, sondern wesentlich komplizierter geworden. Der Grund dafür liegt vor allem im unklaren Begriff der Pflichtverletzung i. S. des § 280 I 1 BGB. Wenn die bloße Schlechtleistung auf Grund von "Verletzung" der Leistungspflicht und "vermutetem Vertretenmüssen" eine Haftung für Mangel- und Mangelfolgeschäden begründen soll, so muß dies als Garantiehaftung verstanden werden.
Professor Dr. Horst Ehmann lehrt Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Trier. Dr. Holger Sutschet ist dort wissenschaftlicher Assistent.
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