Der in diesem Heft veröffentlichte Hinweisbeschluss des Landgerichts Dortmund zur Rundholzvermarktung ist in zweifacher Hinsicht ungewöhnlich und interessant: Erstens bietet der umfangreiche Beschluss ein Beispiel für die Strukturierung komplexer Rechtsstreitigkeiten. Und zweitens berührt er eine große Anzahl von Themen, die derzeit im Kartellschadensersatz ungeklärt und somit von allgemeinem Interesse sind.
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