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Resumen de Reichweite der Rechtskraft von Insolvenz- und Restrukturierungsplänen

Christian Brünkmans

  • Die Frage der Bindung an rechtswidrige, aber durch das Insolvenzgericht rechtskräftig bestätigte Insolvenzpläne wurde in zwei aktuellen Entscheidungen des BGH und des BFH aufgeworfen, mangels Entscheidungsrelevanz allerdings offengelassen. Dennoch wird in der Praxis nicht selten die Wirksamkeit einzelner Planregelungen nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder in Frage gestellt. Dies gibt Anlass, die Reichweite der Rechtskraft von Insolvenzplänen näher zu untersuchen.

    Nach einer allgemeinen Darstellung der Rechtswirkung und Rechtsnatur des Insolvenzplans entwickelt der Verfasser einen Ansatz, der grundsätzlich von einer Heilungswirkung der Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses ausgeht, solange die Planregelung von der Ermächtigungsgrundlage in § 217 InsO erfasst und nicht greifbar gesetzeswidrig, d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar, ist. Schließlich überträgt der Verfasser dieses Ergebnis auch auf gerichtlich bestätigte Restrukturierungspläne nach §§ 60 ff. StaRUG.


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