Kreisfreie Stadt Halle, Alemania
Der StaRUG-Gesetzgeber hat der Restrukturierungspraxis die Instrumente des Restrukturierungsrahmens in zwei Varianten zur Verfügung gestellt und dabei deren grenzüberschreitende Wirkungen im Blick gehabt. Öffentliche Restrukturierungssachen (§§ 84 ff. StaRUG) sollen ab dem 17.7.2022 über die EuInsVO zumindest in EU Mitgliedstaaten (außer Dänemark) international wirken. Für reguläre Restrukturierungssachen wurde hingegen keine explizite Regelung getroffen. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, wie Unternehmen mit Register- und Verwaltungssitz im Ausland die reguläre Restrukturierungssache nutzen können, um Fremdkapitalrestrukturierungen zu erreichen, wenn die deutschen Restrukturierungsgerichte auf diese Verfahren die EuGVVO (Brüssel Ia-VO) anwenden.
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