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Resumen de Der Zeitpunkt der Unterrichtung über eine geplante Betriebsänderung im vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren

Boris Dzida

  • Im Zusammenhang mit einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren sind oftmals Einschränkungen oder Stilllegungen von Betrieben oder andere betriebsändernde Maßnahmen erforderlich. Nach dem StaRUG ist es nicht möglich, Arbeitnehmern oder Betriebsräten betriebsändernde Maßnahmen durch den Restrukturierungsplan aufzuzwingen. Jedoch muss der Restrukturierungsplan Angaben zu den Auswirkungen des Restrukturierungsvorhabens auf die Beschäftigungsverhältnisse enthalten, insbesondere im Hinblick auf mögliche Entlassungen. Daher stellt sich die Frage, ob durch solche Angaben die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG ausgelöst werden, oder ob sogar ein zeitaufwendiges Interessenausgleichsverfahren abgeschlossen werden muss, bevor entsprechende Angaben in den Restrukturierungsplan aufgenommen werden dürfen.


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