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Resumen de Die Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum DiREG – eine erste Einordnung

Peter Stelmaszczyk, Benedikt Strauß

  • Am 13.4.2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG-RegE) beschlossen; der zugrunde liegende Referentenentwurf war erst am 22.3.2022 veröffentlicht worden. Dieses frühe Digitalisierungsvorhaben des neuen Gesetzgebers erweitert und arrondiert die mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) erstmals geschaffenen Möglichkeiten zur Online-Beurkundung im Gesellschaftsrecht. Der Entwurf stellt eine ausgewogene Lösung dar, die notwendige und sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen mit dem Erhalt der Funktionen des notariellen Verfahrens verbindet.


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