Der Beitrag setzt sich mit dem Beschluss des Bundeskartellamts in der Sache Meta/Kustomer auseinander. Dieser enthält zwei wesentliche Neuerungen. Erstmals wird eine Anmeldepflicht durch Verwaltungsakt festgestellt. Dieses Vorgehen erscheint den Autoren von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gedeckt. Bedenklich hingegen ist die im Beschluss gewählte sehr weite Auslegung des Kriteriums der erheblichen Inlandstätigkeit nach § 35 Abs. 1a Nr. 4 GWB. Beide Aspekte dürften Relevanz für die zukünftige fusionskontrollrechtliche Praxis haben. Schließlich offenbart der Fall auch die aus Unternehmenssicht zu beklagende fehlende Abstimmung der deutschen und europäischen Fusionskontrolle im Hinblick auf die Erfassung sog. Killer-Akquisitionen.
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