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Resumen de Schiedsgerichtliche Beilegung von Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften nach dem MoPeG: Zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 23.9.2021 – I ZB 13/21, ZIP 2022, 125

Simon Jobst

  • In einer Entscheidung vom 23.9.2021 („Schiedsfähigkeit IV“) hat sich der I. Zivilsenat erneut zu schiedsgerichtlichen Beilegung von Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften geäußert. Die Vorgängerentscheidung desselben Senats war so zu verstehen, dass die vom II. Zivilsenat entwickelten Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Schiedsklauseln für Beschlussmängelstreitigkeiten in der GmbH auch auf Personengesellschaften anzuwenden seien. Von diesem Postulat verabschiedet sich der BGH in der neuen Entscheidung ausdrücklich und senkt damit die praktischen Hürden für Schiedsverfahren in denjenigen Personengesellschaften, die in ihrem Gesellschaftsvertrag nicht das kapitalgesellschaftsrechtliche Beschlussmängelrecht nachbilden. Da die Anwendung ebendieses Modells mit Inkrafttreten der relevanten Vorschriften des MoPeG zum 1.1.2024 aber der Regelfall wird, wird sich die praktische Bedeutung der neuerlichen Wendung des BGH in Grenzen halten.


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