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Resumen de Anstehende journalistische Berichterstattung über Gerüchte als Insiderinformation: Zugleich Besprechung von EuGH, Urteil vom 15.3.2022 – C-302/20 – A gegen Autorité des marchés financiers, ZIP 2022, 738

Sebastian Mock

  • Der Umgang mit echten und unechten Informationen – oder einfacher gesagt mit fake news – ist zweifellos das große Thema unserer Zeit. Für die Kapitalmärkte scheint der Umgang damit verhältnismäßig einfach zu sein, können diese nach der Markteffizienzhypothese, wonach im Grundsatz alle auf dem Kapitalmarkt verfügbaren Informationen in die Preisbildung von Finanzinstrumenten einfließen, den Wahrheitsgehalt von Informationen doch hinreichend abbilden. Beim Insiderhandelsrecht ist der Umgang mit fake news hingegen schon schwieriger, muss für dieses nicht nur bestimmt werden, ob solche fake news auch schon Insiderinformationen sein können, sondern auch, ob das Wissen um die bevorstehende Verbreitung solcher fake news eine Insiderinformation sein kann. Die vorliegende Entscheidung des EuGH bringt jedenfalls für letzteren Aspekt Licht ins Dunkel und präzisiert die Anforderungen an eine Insiderinformation im Hinblick auf das Vorliegen einer präzisen Information.


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