Zwei im Jahr 2019 erschienene Aufsätze, die strafrechtliche Aspekte von Cum/Ex-Geschäften thematisieren, sprechen sich dafür aus, die Rechtsprechung zur Vermeidbarkeit von Verbotsirrtümern für die Behandlung steuerrechtlich begründeter Irrtümer über den Taterfolg der Steuerhinterziehung „fruchtbar zu machen“ bzw. auf diese zu „übertragen“. Der Beitrag setzt sich mit dieser „Übertragbarkeitsthese“ auseinander und weist sie als Verstoß gegen § 16 Abs. 1 S. 1 StGB zurück.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados