Völlig überraschend, auf fraglicher rechtlicher Grundlage und mit verheerenden Folgen für die Praxis hat der BGH im April letzten Jahres den bewährten Vertragsmechanismus der Banken und Sparkassen zur Anpassung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an geänderte Rahmenbedingungen verworfen. Als weiterer Baustein zum Ausbau des Verbraucherschutzes im Bereich der Finanzdienstleistungen gedacht, ist inzwischen jedoch offensichtlich, dass das Urteil letztendlich nur Verlierer hinterlässt. Zu diesen gehören auch Verbraucher und der deutsche Markt für Zahlungsdienste an sich. Eine Korrektur durch den Gesetzgeber ist erstens ein Leichtes und zweitens dringend geboten.
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