Heribert Heckschen, Raphael Hilser
Verbreitet werden präsente und virtuelle Gesellschafterversammlungen gleichgesetzt. In Rechtsprechung und Literatur mangelt es bislang aber an einer Identifizierung der Defizite virtueller/hybrider Versammlungen. Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es, zur Beurteilung einer Funktionsäquivalenz von virtuellen/hybriden und präsenten Versammlungen die Besonderheiten der verschiedenen virtuellen Versammlungsformen herauszuarbeiten und auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen für die Praxis und Vorschläge de lege ferenda zu formulieren.
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