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Resumen de Über die (Un-)Möglichkeit der Haftungsbegrenzung im internationalen Handel – § 307 Abs. 1 BGB als faktische Grenze der Vertragsfreiheit

Max Finkelmeier

  • AGB sind im internationalen Handel allgegenwärtig. Sie finden sich dabei nicht nur im „Kleingedruckten“ wie Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen. Auch die Regelungen in beiderseitig unterzeichneten Verträgen beruhen überwiegend auf standardisierten Mustern oder Formatvorlagen und sind nach der Rechtsprechung des BGH damit als AGB zu qualifizieren. § 307 Abs. 1 BGB ist auf diese Weise zur faktischen Grenze der Vertragsfreiheit geworden. Die verheerende Wirkung dieser Entwicklung zeigt sich nirgendwo so deutlich wie bei der Haftung: Es ist unter der Geltung deutschen Rechts selbst bei Verträgen zwischen Großunternehmen nahezu unmöglich, das vertragliche Haftungsrisiko angemessen zu begrenzen. Dieser praxisferne Zustand ist international kaum vermittelbar, weswegen das deutsche Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen immer häufiger abgewählt wird. Eine Intervention des Gesetzgebers wäre zwar wünschenswert, ist zur Lösung aber nicht erforderlich. Dieser Aufsatz zeigt am Beispiel der Haftung konkret auf, wie auch de lege lata eine Flexibilisierung der Kontrolldichte und des Kontrollmaßstabs erreicht werden kann, um das deutsche AGB-Recht (endlich) reif für das 21. Jahrhundert zu machen.


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