Nach der Postbank-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.4.2021 stellt sich naturgemäß die Frage, auf welche Weise die Praxis diese Entscheidung umsetzt. Neben der Beschränkung der Zustimmungsfiktion auf Nicht-Verbraucher oder einer klauselmäßigen Differenzierung zwischen der Annahme der geänderten AGB im Wege der Zustimmungsfiktion und dem Ausschluss der Zustimmungsfiktion, sind weitere Möglichkeiten denkbar. Der vorliegende Beitrag will hierzu Denkanstöße und Anregungen geben.
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