Mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 (KaWeRÄG 2021), das am 09.09.2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 176/2021) veröffentlicht wurde, hat Österreich u. a. eine Regelung zur Ausnahme vom Kartellverbot für unternehmerische Kooperationen zum Zweck einer ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaft gesetzlich verankert. Der Gesetzgeber hat die neue Freistellung in den Art. 101 Abs.
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